Beschluss zu TOP 2
Das gemeindliche Einvernehmen zur Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 264/34 Gemarkung Eysölden wird erteilt.
Es werden folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Eysölden Nr. 3 „Mittelsteig“ zugestimmt:
Die südliche Baulinie darf überschritten werden.
Es darf anstatt Satteldach ein Schleppdach errichtet werden und die Dacheindeckung mit einem rotbraunen Blechdach erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.